1.Ausführung:

Wir verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die  Teppichreinigung und Matratzenreinigung erfolgt im Rahmen der AGB. durch Spezialwäsche und Lösemittelbehandlung. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem  fachmännischen Ermessen überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur soweit vor genommen  werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung möglich ist.

2.Haftungsausschluss

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des zu bearbeitenden Teppichs, Matratzen bzw. Polstermöbels verursacht werden ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u.  Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für  Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem "Teppichbodenverlegpass", wenn ein solcher  ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird.

3.Rücktritt:

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die  Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der  Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem  jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.

4.Bearbeitungstermine:

werden möglichst eingehalten. Aus  verspäteter Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Termin schriftlich bestätigt worden  ist.

5.Mängel:

Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich längstens innerhalb von fünf Tagen nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) an die Geschäftsleitung erfolgen.