1.Ausführung: Wir
verpflichten uns zu guter, sachgemäßer Ausführung. Die
Teppichreinigung und Matratzenreinigung erfolgt im Rahmen der AGB.
durch Spezialwäsche und Lösemittelbehandlung. Die zweckmäßige
Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen
überlassen. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen
kann nur soweit vor genommen werden, als dies nach dem fachlichen
und technischen Stand der modernen Teppich- u. Polstermöbelreinigung
möglich ist. Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch eine nicht offenkundige Beschaffenheit des zu bearbeitenden Teppichs, Matratzen bzw. Polstermöbels verursacht werden ( z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, des Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte, der Fransen, der Steppfäden bei sogen. Allgäuer- u. Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen, Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung oder Lagerung u.a. verborgene Mängel sowie für Verfärbungen durch unechtes Polster- u. Einlegematerial). Offenkundig sind für uns auch die Angaben in einem "Teppichbodenverlegpass", wenn ein solcher ordnungsgemäß vom Auftraggeber vorgelegt wird. 3.Rücktritt: Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung durch einfache Warenschau, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegart bezieht, erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag infolge nicht offenkundiger Beschaffenheit ( Ziff. 2) unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Das gilt auch für Teppichböden und Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden. 4.Bearbeitungstermine: werden möglichst eingehalten. Aus verspäteter Bearbeitung können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden, es sei denn, dass ein fester Termin schriftlich bestätigt worden ist. 5.Mängel: Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich längstens innerhalb von fünf Tagen nach Durchführung der Reinigungsarbeit unter Vorlage der Quittung (Rechnung) an die Geschäftsleitung erfolgen.
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